Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige
und pflegende Privatpersonen
Die bei uns gebuchten Leistungen werden einfach und transparent abgerechnet.
Mit Inkrafttreten des neuen Pflegestärkungsgesetztes im Jahr 2015 haben jetzt alle Pflegebedürftigen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch Alltagsbegleiter/-helfer. Diese sind reine Sachleistungen der Pflegeversicherung. Wenn Sie möchten, können diese Leistungen von uns direkt mit Ihrer Kasse abgerechnet werden. Pflegende Angehörige sollen dadurch entlastet und die zu Pflegenden gefördert werden.
Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.